Klausurtagung der UWG Ankum im Zeichen der Kommunalwahl
Auf ihrer Klausurtagung hatte die UWG Ankum eine breite Fülle von Themen zu erörtern. Neben der Kommunalwahl im kommenden Jahr waren unter anderem die Neugestaltung des Dorfparks auf dem ehemaligen Grundschulgelände und das Ankumer Hallenbad Thema.
Neugestaltung Dorfpark am ehemaligen Grundschulgelände
Im Rahmen der Klausurtagung nahm die UWG eine Bereisung des Geländes vor. Hier wurde zunächst erörtert, dass auf dem Gelände in jedem Fall eine Feuerwehrzufahrt einzuplanen ist, sowie entsprechende Stellflächen. Diese könnten allerdings auch mit Rasen bepflanzt werden, wenn es einen ensprechend standfesten Untergrund gibt. Die Teinehmer der UWG Klausur sprachen sich einhellig dafür aus den Park soweit es geht für Freizeit- und Erholungsaktivitäten zu nutzen. Es solle allerdings auch geprüft werden ob die Schaffung von zusätzlichem Parkraum möglich ist ohne zu viel von der Freizeitfläche abzunehemen.
Kommunalwahl 2021
Für die Kommunalwahl 2021 ist eine Arbeitsgruppe gegründet worden die sich um die inhaltliche und personelle Aufstellung der UWG Ankum für Gemeinderat, Samtgemeinderat und Kreistag kümmern soll. Sie besteht aus den beiden Vorsitzenden Mathias Bokel und Johannes Billenkamp, sowie den Fraktionsvorsitzenden Dirk Raming und Felix Kruse. Personen die sich für eine Aufstellung zur nächsten Kommunalwahl interessieren können die Mitglieder der Arbeitsgruppe gern ansprechen oder sich per Mail (info@uwg-ankum.de) an diese wenden.
Hallenbad Ankum
Abschließend wurden auf der Klausurtagung auch noch einmal die Pläne für das Ankumer Hallenbad vorgestellt und der aktuelle Sachstand berichtet. Alle Anwesenden waren froh das es in diesem für Ankum so wichtigen Thema nun zügig weitergeht und hoffentlich im nächsten Jahr mit dem Bau begonnen werden kann. Alle waren sich einig, dass ein Hallenbad für Ankum als Standortfaktor unerlässlich ist.
Weitere Themen waren die geplante Zentralisierung des Bauhofes der Samtgemeinde Bersenbrück, die verschiedenen Gesellschaften innerhalb der Samtgemeinde und die Verkehrsführung innerhalb der Hauptstraße.